Tennisclub Cuxhaven e.V.

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               Leitbild des TC Cuxhaven


Vereinsstruktur des TCC

Oberstes Beschlussorgan des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie ist u.a. für die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, des Beirats, des Ältestenrats und der Kassenprüfer zuständig.

Der geschäftsführende Vorstand des TCC besteht gem. § 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein (u.a. bei Rechtsgeschäften) nach außen. Der geschäftsführende Vorstand trägt somit die Hauptverantwortung für alle Vereinsangelegenheiten. Im Sportbereich wird er durch den Sportwart und dem Jugendwart unterstützt. Zum erweiterten Vorstand gehört der Schriftwart. Für die Öffentlichkeitsarbeit hat der Vorstand einen Ausschuss berufen.

Neben dem Vereinsvorstand kommt dem Beirat eine besondere Bedeutung im Vereinsgefüge zu. Der Beirat hat die Aufgabe, über Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung der Liquidität des Vereins zu beraten und zu beschließen. Er hat ferner darüber zu wachen, dass die ordnungsgemäße Abwicklung des Gründungskonzepts zur Finanzierung gewährleistet ist, insbesondere die Rückführung der Darlehen und Verbindlichkeiten stets gesichert bleiben.

Der Ältestenrat hat die Aufgabe, Streitigkeiten zu schlichten, Vorschläge für Ehrenmitgliedschaften zu machen und mit dem Vorstand über den Ausschuss eines Mitglieds zu entscheiden. Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung sämtlicher Kassenangelegenheiten des Vereins.

Alle Funktionen in den genannten Vereinsgremien werden ehrenamtliche wahrgenommen.